
Alle Lohnbetriebe die für Consequent
produzieren, haben folgende Sozialkriterien unterzeichnet und halten diese ein.
Soziale Standards (laut
GOTS-Kriterien)
1. Es ist sicherzustellen, dass am Produktionsstandort gültige nationale Arbeitsvorschriften eingehalten werden, bei fremden Unternehmen (Zulieferer) ist auf die Einhaltung hinzuwirken. Jedenfalls
ist sicherzustellen, dass die nachfolgenden an die "Charta für fairen Handel mit Kleidung" (Stand 1995) angelehnten Bedingungen in allen Herstellungsstufen eingehalten werden.
2. Arbeiterlnnen haben das Recht sich frei zu organisieren und können sich unabhängigen Gewerkschaften und anderen Interessenverbänden ihrer Wahl anschließen, ohne
dass dafür eine vorherige Genehmigung erforderlich wäre.
3. ArbeiterInen haben das Recht, sich bei Tarifverhandlungen von Organisationen ihrer Wahl vertreten zu lassen. Diese Tarifverhandlungen werden geführt, ohne
dass ArbeitnehmerInnen unzulässig behindert werden.
4. Die Entlohnung von ArbeiterInnen muss wenigstens deren notwendigsten
Lebensbedarf (Nahrung, Kleidung, Wohnraum) und den der unmittelbar von
ihnen abhängigen Familienmitglieder decken. Diese Entlohnung genügt mindestens
dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes. (Hierfür können auch die
Berechnungen der Vereinten Nationen hinsichtlich der Kosten für den Grundbedarf als
Ausgangspunkt angenommen worden.)
5. Die Anzahl der Arbeitsstunden je Woche und die Regelung hinsichtlich Bezahlung von Überstunden entsprechen für alle Arbeiterinnen den von der ILO (Interational Labour Organisation) festgelegten Normen von maximal 48 Stunde pro Woche
6. Die Arbeitsbedingungen im Sicherheits- und Gesundheitsbereich genügen internationalen
Standards.
7. Arbeitgeber beschäftigen keine Kinder sondern nur ArbeiterInnen die mindestens 14 Jahre alt sind.
8. Arbeitgeber führen eine auf Förderung von Gleichberechtigung hinsichtlich Tätigkeitsausübung und Belohnung gerichtete Politik. Das heißt, daß Arbeiter sich keiner Diskriminierung aufgrund Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, politischer oder religiöser Überzeugung, sozialer Herkunft oder des Herkunftslandes schuldig machen dürfen.
9. Arbeitgeber verpflichten sich zur sozialen Sicherheit der Arbeiterinnen im Falle von Schwangerschaft, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfälle,
 
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